In diesem Artikel erfährst du alles über: Pauschalen und wie diese Sonderbeiträge eingerichtet werden
Möchtest du z. B. eine halbjährliche Trainerpauschale erstellen oder jährlich eine Servicepauschale abrechnen? Du hast die Möglichkeit dies ganz einfach in der Magicline einzustellen.
Pauschalen kannst du an zwei verschiedenen Stellen in der Magicline erstellen.
Du kannst die Pauschale beim Anlegen eines Tarifes direkt dem jeweiligen Tarif hinzufügen oder zu einem späteren Zeitpunkt einem Tarif direkt zuordnen.
Die andere Möglichkeit ist, du gehst unter Einstellungen / Vertragswesen auf Pauschalen.
Dort wählst du oben rechts „Neue Pauschale“ aus und kannst die Pauschalen individuell benennen und einen Beitrag festlegen sowie den Rhythmus, in dem sie zu zahlen sind.
Wenn du in der Übersicht auf eine bereits erstellte Pauschale gehst, kannst du eine Zahlweise hinzufügen oder über das Drei-Punkt-Menü gehen und diese bearbeiten oder löschen.
Denke daran, wenn du einen Vertrag mit einem Mitglied abschließt, hast du die Möglichkeit im Verkaufsprozess alle hinterlegten Beiträge in einem Tarif individuell anzupassen. Deine Mitarbeiter haben diese Möglichkeit natürlich nur, wenn du ihnen diese Funktion in den Rollen freigeschaltet hast.
Fälligkeitsrhythmus bei einem Vertragswechsel übernehmen
Bei einem Vertragswechsel (Upgrade oder Downgrade) kannst du den Fälligkeitsrhythmus einer bereits laufenden Pauschale auf den neuen Vertrag übertragen, statt ihn neu zu starten. So verhinderst du, dass eine Pauschale, die im aktuellen Zeitraum schon bezahlt wurde, zu früh erneut berechnet wird. Das funktioniert unabhängig davon, ob es sich um ein Upgrade oder ein Downgrade handelt, solange der neue Tarif dieselbe Pauschale mit derselben Zahlungsfrequenz enthält.
Aktiviere dafür bei der jeweiligen Pauschale unter den erweiterten Einstellungen die Option Fälligkeit bei Vertragswechsel beibehalten. Standardmäßig ist die Option deaktiviert, sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Pauschalen. Bereits bezahlte Beträge werden beim Wechsel weder anteilig verrechnet noch erstattet, die nächste Abbuchung erfolgt weiterhin am ursprünglichen Termin.