In diesem Artikel lernst du, warum die Exporte aus der Kasse und dem Steuerberaterportal nicht zwingend übereinstimmen müssen.
- Was zeigt der Kassenabschluss?
- Was zeigt der Export aus dem Steuerberaterportal?
- Die Unterschiede der Exporte - warum kann es Differenzen geben?
Was zeigt der Kassenabschluss?
Der Kassenabschluss und die Kassenbücher zeigen unter anderem die tatsächlichen Bewegungen des (Bar)Geldes, die durch Einzahlungen, Auszahlungen (auch Stornierungen) entstanden sind.
Das betrifft alle Zahlungen, z. B. für Beiträge, Produkte, Gutscheine, Leistungen, etc.
Was zeigt der Export aus dem Steuerberaterportal?
Der Export aus dem Steuerberaterportal zeigt alle tatsächlich verrechneten Zahlungen, die gegen Forderungen laufen. Er dient zum Reporting für die IST-Besteuerung.
Die Unterschiede der Exporte - warum kann es Differenzen geben?
Der wesentliche Unterschied der Exporte besteht darin, dass Zahlungen im Steuerberaterportal die IST-Besteuerung darstellen und alle Zahlungen (Geldflüsse) mit Forderungen verknüpft sind.
Im Kassenexport wird der Zeitpunkt der tatsächlichen Bargeldeinzahlung berücksichtigt. Wenn z. B. im März Bargeld eingezahlt wird, wird dies im Kassenexport für März sichtbar, auch wenn das Bargeld zur Begleichung von offenen Forderungen aus Januar verwendet wird.
Dadurch kann es zu einer Diskrepanz kommen, da das eingezahlte Bargeld im März im Kassenexport auftaucht, aber im Steuerberaterportal der Zahlung zugeordnet wird, die mit den offenen Forderungen aus Januar verknüpft ist.
Damit zeigt der Kassenexport im März mehr Bargeld als der Bargeldfluss im Export aus dem Steuerberaterportal für März. Dieses eingezahlte Bargeld findest du im Steuerberaterportal dann im Januar.
Als Gegenprüfung auch für den Steuerberater oder die Finanzprüfung kann die Offene Posten Liste gezogen werden. Diese Liste zeigt alle offenen Forderungen an. Wenn im März eine Zahlung zur Begleichung von Forderungen aus Januar erfolgt, wird diese Zahlung in der Liste berücksichtigt und die offenen Posten werden entsprechend zum Zahlungsdatum um den beglichenen Beitrag reduziert.