In diesem Artikel erfährst du, wie die passive Rechnungsabgrenzung berechnet wird, wie du den Export erstellst und was die Spalten bedeuten.
Inhalt
- Schnellanleitung
- So wird die passive Rechnungsabgrenzung berechnet
- Export erstellen
- Spalten des Exports
- Fallbeispiele
Schnellanleitung
- Gehe zu Finanzen / Steuerberater / Exportlisten.
- Klicke auf Exportliste erstellen und wähle unter Typ den Export zur passiven Rechnungsabgrenzung.
- Wähle den Zeitraum und erstelle die Liste.
- Prüfe jede Forderung mit ihrem Leistungszeitraum in den Spalten PRA-I Tage, PRA-II Tage und Auflösung.
So wird die passive Rechnungsabgrenzung berechnet
Die passive Rechnungsabgrenzung betrifft Zahlungen für einen Leistungszeitraum, der in eine andere Abrechnungsperiode hineinreicht. Der Export berechnet sie für jede Forderung einzeln. Betrachte jeden Eintrag für sich, statt die Spalten einfach aufzusummieren.
Export erstellen
- Gehe zu Finanzen / Steuerberater / Exportlisten.
- Klicke auf Exportliste erstellen.
- Wähle unter Typ den Export zur passiven Rechnungsabgrenzung. Welche Typen angeboten werden, hängt davon ab, ob die passive Rechnungsabgrenzung in deiner Buchhaltungskonfiguration eingerichtet ist:
- Passive Rechnungsabgrenzung nicht eingerichtet: Passive Rechnungsabgrenzung.
- Passive Rechnungsabgrenzung eingerichtet: Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Zusammenfassung), Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Einzelbuchungen) und Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Forderungsbasiert).
- Wähle den Zeitbezug: Zeitraum für Passive Rechnungsabgrenzung, Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Zusammenfassung) und Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Einzelbuchungen), oder ein einzelnes Datum unter Stichtag (absolut) für Passive Rechnungsabgrenzungsposten (Forderungsbasiert).
- Wähle bei Passive Rechnungsabgrenzung aus, welche Forderungen einbezogen werden: Beiträge, Module und Pauschalen. Ist Pauschalen ausgewählt, kannst du zusätzlich Einmalige Pauschalen einbeziehen aktivieren.
- Erstelle die Liste. Alle Exporte zur passiven Rechnungsabgrenzung werden als Excel-Datei erstellt.
Die folgenden Spalten und Beispiele beziehen sich auf den Export Passive Rechnungsabgrenzung. Wie du die passive Rechnungsabgrenzung in deiner Buchhaltungskonfiguration einrichtest, erfährst du in Wie aktiviere ich passive Rechnungsabgrenzung in meiner Software?
Spalten des Exports
| Spalte | Inhalt |
|---|---|
| Nummer | Mitgliedsnummer |
| Name | Name des Mitglieds |
| Verwendungszweck | Beschreibung der Forderung |
| Ursprüngliche Zuführung | Ursprünglicher Nettobetrag der Forderung im Betrachtungszeitraum |
| Fälligkeitsdatum | Fälligkeitsdatum der Forderung |
| Von | Beginn des Leistungszeitraums |
| Bis | Ende des Leistungszeitraums |
| Gesamt | Tage des Leistungszeitraums insgesamt |
| PRA-I Tage | Tage des Leistungszeitraums vor dem Betrachtungszeitraum |
| PRA-II Tage | Tage des Leistungszeitraums nach dem Betrachtungszeitraum |
| Auflösung | Tage des Leistungszeitraums innerhalb des Betrachtungszeitraums |
| PRA-I Betrag | Vor dem Betrachtungszeitraum abgegrenzter Betrag der Forderung |
| Gutschrift | Gutschriftsbetrag aus Stornierungen oder Ruhezeiten im Betrachtungszeitraum |
| Zuführung | Im Betrachtungszeitraum fälliger Betrag |
| Auflösung | Im Betrachtungszeitraum aufgelöster Betrag |
| PRA-II Betrag | Nach dem Betrachtungszeitraum abgegrenzter Betrag der Forderung |
| Brutto | Bruttobetrag |
| Netto | Nettobetrag |
| Steuerbetrag | Steuerbetrag |
| Korrektur | Korrektur des Steuerbetrags |
Fallbeispiele
Betrachtungszeitraum: 01.01.2024 bis 31.12.2024
| Beispiel | Beginn Leistungszeitraum | Ende Leistungszeitraum | Tage gesamt | PRA-I Tage | PRA-II Tage | Auflösung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 01.02.2024 | 31.01.2025 | 366 | 0 | 31 | 335 |
| 2 | 01.10.2023 | 31.12.2024 | 458 | 92 | 0 | 366 |
| 3 | 01.12.2023 | 31.12.2025 | 762 | 31 | 365 | 366 |
Beispiel 1: Der Leistungszeitraum beginnt innerhalb des Betrachtungszeitraums, daher ist PRA-I Tage 0. Er reicht 31 Tage über den Betrachtungszeitraum hinaus (01.01.2025 bis 31.01.2025), daher ist PRA-II Tage 31. Die übrigen 335 Tage liegen im Betrachtungszeitraum und werden aufgelöst.
Beispiel 2: 92 Tage des Leistungszeitraums (01.10.2023 bis 31.12.2023) liegen vor dem Betrachtungszeitraum. Der Leistungszeitraum endet mit dem Betrachtungszeitraum, daher ist PRA-II Tage 0. 366 Tage werden aufgelöst.
Beispiel 3: 31 Tage (01.12.2023 bis 31.12.2023) liegen vor dem Betrachtungszeitraum und 365 Tage (01.01.2025 bis 31.12.2025) danach. Die 366 Tage des Jahres 2024 werden aufgelöst.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und redaktionell geprüft.