In diesem Artikel erfährst du, wie die Aufladung von Verzehrguthaben buchhalterisch behandelt wird, wenn Mitglieder per reversibler Zahlungsmethode (z. B. Lastschrift oder Kreditkarte) bezahlen – inklusive aller Schritte rund um Forderungen, Rücklastschriften und Stornierungen.
Inhalt:
- Was ist neu?
- So funktioniert die Forderung für Verzehrguthaben
- Verhalten bei Rücklastschriften und Rückbuchungen
- Mögliche Aktionen auf Forderungsebene
Fast Lane
- Verzehrguthaben wie gewohnt aufladen (z. B. über Kasse oder Selfservice)
- System erstellt automatisch neue Forderung mit eigenem Typ
- Zahlung über reversible Methode (z. B. SEPA-Lastschrift, Kreditkarte)
- Guthaben sofort nutzbar
- Bei Zahlungsausfall → Forderung kann angemahnt oder ins Inkasso gegeben werden
- Manuelle Anpassungen am Guthaben sind jederzeit möglich
Was ist neu?
Mit dieser Erweiterung wird jede Aufladung von Verzehrguthaben, die per reversibler Zahlungsmethode erfolgt, automatisch mit einem eigenen Forderungstyp im Mitgliedskonto verbucht. Dadurch lässt sich der Prozess sauber vom eigentlichen Guthaben trennen und besser verwalten – sowohl im laufenden Betrieb als auch im Falle von Rücklastschriften oder Stornierungen.
So funktioniert die Forderung für Verzehrguthaben
Wenn ein Mitglied Verzehrguthaben auflädt – zum Beispiel über die Kasse oder den Selfservice (App/Web) – passiert im Hintergrund folgendes:
- Das Verzehrguthaben wird sofort aufgeladen und steht dem Mitglied zur Nutzung zur Verfügung.
- Gleichzeitig wird eine Forderung in Höhe des Betrags automatisch im Mitgliedskonto erstellt – mit einem speziellen Typ für Verzehrguthaben.
- Die Forderung kann über eine reversible Zahlungsmethode wie SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte beglichen werden.
Verhalten bei Rücklastschriften und Rückbuchungen
Wird eine Zahlung vom Zahlungsdienstleister rückabgewickelt, wird nicht automatisch das Verzehrguthaben reduziert. Stattdessen:
- Bleibt das Guthaben auf dem Konto bestehen
- Wird die Forderung erneut geöffnet
- Kann diese gemahnt oder ins Inkasso übergeben werden
Hinweis: Falls auch das Guthaben selbst storniert oder reduziert werden soll, muss dies manuell erfolgen.
Mögliche Aktionen auf Forderungsebene
Du hast die volle Kontrolle über die offene Forderung. Diese kann je nach Bedarf:
- reduziert oder teilweise storniert werden
- komplett storniert bzw. ausgebucht werden
- gesperrt oder freigegeben werden
- mit einer Gutschrift ausgeglichen werden
- mit neuem Fälligkeitsdatum versehen werden
Die eigentliche Bearbeitung des Verzehrguthabens – etwa Stornierung oder Reduktion – erfolgt separat über das Modal zur Guthabenbearbeitung.