In diesem Artikel erfährst du, warum das Fälligkeitsdatum einer Forderung nicht mehr angepasst werden kann, nachdem du sie manuell reduziert hast.
Inhalt
- Voraussetzungen für die Anpassung des Fälligkeitsdatums
- Warum eine manuelle Reduzierung die Anpassung verhindert
- Buchhalterische Gründe für die Einschränkung
Fast lane
- Mitglied aufrufen / Finanzen / Konto
- Gewünschte Forderung auswählen
- Prüfen, ob die Forderung bereits reduziert oder mit einer anderen Buchung verknüpft wurde
- Prüfen, ob das Fälligkeitsdatum in der Vergangenheit liegt
Voraussetzungen für die Anpassung des Fälligkeitsdatums
Damit du das Fälligkeitsdatum einer einzelnen Forderung manuell anpassen kannst, müssen zwei grundlegende Bedingungen erfüllt sein:
- Das aktuelle Fälligkeitsdatum darf nicht in der Vergangenheit liegen.
- Die Forderung darf noch mit keiner anderen Buchung verknüpft sein.
Sind diese beiden Kriterien erfüllt, kannst du das Fälligkeitsdatum jederzeit nach deinen Wünschen anpassen.
Warum eine manuelle Reduzierung die Anpassung verhindert
Sobald du den Preis einer Forderung manuell reduzierst, wird diese Reduzierung als eine separate, aber verknüpfte Buchung im System erfasst. Deine ursprüngliche Forderung ist somit mit dieser Reduzierung verknüpft.
Dadurch ist die zweite Voraussetzung – dass die Buchung noch mit keiner anderen Buchung verknüpft ist – nicht mehr erfüllt. Aus diesem Grund sperrt das System die Möglichkeit, das Fälligkeitsdatum nachträglich zu ändern.
Buchhalterische Gründe für die Einschränkung
Diese Einschränkung hat wichtige buchhalterische und logische Gründe:
- Verhinderung von Datums-Konflikten: Würde man das Fälligkeitsdatum einer bereits verknüpften Forderung ändern können, bestünde die Gefahr, dass das neue Fälligkeitsdatum vor dem Datum der Verknüpfung (in diesem Fall das Datum der Reduzierung) liegt. Dies würde zu einer unlogischen und buchhalterisch inkorrekten Reihenfolge der Geschäftsvorfälle führen.
- Abgeschlossene Geschäftsvorfälle: Liegt das Fälligkeitsdatum bereits in der Vergangenheit, wurde die Forderung bereits als solche in der Buchhaltung für den entsprechenden Zeitraum erfasst. Eine nachträgliche Änderung würde abgeschlossene Perioden beeinflussen und ist daher nicht zulässig.
Wir stellen durch diese Vorgehensweise sicher, dass deine Buchhaltung stets korrekt und nachvollziehbar bleibt.