In diesem Artikel lernst du, wie du Mahngebühren und Rücklastschriftkosten so konfigurierst, dass deinen Mitgliedern nur die tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden.
Inhalt
- Rechtlicher Hintergrund
- Rücklastschriftgebühren konfigurieren
- Mahngebühren pro Mahnstufe festlegen
- Verantwortung des Betreibers
Fast lane
- Öffne Einstellungen / Finanzen / Rückbuchungen und wähle in der Gebührenkonfiguration je Zahlart die Option Tatsächliche Gebühren statt Pauschalbetrag.
- Öffne Einstellungen / Finanzen / Mahnwesen und wähle deine Mahnkonfiguration aus.
- Begrenze in den Mahnregeln der einzelnen Mahnstufen das Feld Mahngebühr auf die tatsächlichen Versandkosten (Brief oder SMS).
- Versendest du Mahnungen ausschließlich per E-Mail, setze keine Mahngebühr an.
Rechtlicher Hintergrund
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 26.06.2019 (VIII ZR 95/18) entschieden, dass als Mahn- und Rücklastschriftkosten nur die tatsächlich entstandenen Kosten an Kunden weitergegeben werden dürfen. Pauschalen, die über die tatsächlichen Kosten hinausgehen, sind danach unzulässig.
Für dein Studio bedeutet das:
- Rücklastschriftkosten: Es dürfen nur die Kosten weitergegeben werden, die deine Bank dir für die Rücklastschrift tatsächlich berechnet.
- Mahngebühren: Sie sind auf die tatsächlichen Versandkosten der Mahnung begrenzt, also zum Beispiel Porto für einen Mahnbrief oder die Kosten einer SMS.
- Mahnung per E-Mail: Beim Versand per E-Mail entstehen keine Versandkosten. In diesem Fall sollte keine Mahngebühr berechnet werden.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bitte kläre die konkrete Ausgestaltung im Zweifel mit deiner Rechtsberatung.
Rücklastschriftgebühren konfigurieren
Unter Einstellungen / Finanzen / Rückbuchungen legst du je Zahlart fest, wie Rücklastschriftkosten an deine Mitglieder weitergegeben werden:
- Öffne Einstellungen / Finanzen / Rückbuchungen.
- Öffne bei der gewünschten Zahlart (zum Beispiel SEPA-Lastschrift) über das Drei-Punkte-Menü die Gebührenkonfiguration.
- Wähle im Feld Rücklastschriftgebühren eine der beiden Optionen und speichere.
| Option | Verhalten |
|---|---|
| Tatsächliche Gebühren | Dem Mitglied werden genau die Kosten belastet, die die Bank für die Rücklastschrift berechnet hat. |
| Pauschalbetrag | Dem Mitglied wird ein fester, von dir definierter Betrag belastet, unabhängig von den tatsächlichen Bankkosten. |
Für eine Konfiguration im Sinne des BGH-Urteils wählst du die Option Tatsächliche Gebühren. So wird sichergestellt, dass keine Pauschale über den realen Kosten liegt.
Mahngebühren pro Mahnstufe festlegen
Mahngebühren legst du in den Mahnregeln deiner Mahnkonfiguration fest:
- Öffne Einstellungen / Finanzen / Mahnwesen.
- Wähle die Mahnkonfiguration aus, die du anpassen möchtest.
- Öffne in der jeweiligen Mahnstufe die Regel über Regel bearbeiten.
- Prüfe im Dann-Teil der Regel das Feld Mahngebühr und setze den Betrag so, dass er die tatsächlichen Versandkosten der hinterlegten Kommunikationskanäle nicht übersteigt, zum Beispiel das Porto für den Mahnbrief oder die Kosten der SMS.
Versendest du Mahnungen in einer Mahnstufe ausschließlich per E-Mail, entstehen keine Versandkosten. Setze die Mahngebühr in diesem Fall auf 0,00 €.
Verantwortung des Betreibers
Die Software begrenzt Mahn- und Rücklastschriftgebühren nicht automatisch. Die Konfiguration ist bewusst flexibel gestaltet, damit du sie an deine Prozesse und die für dich geltenden rechtlichen Anforderungen anpassen kannst. Die rechtskonforme Ausgestaltung der Gebühren liegt in der Verantwortung deines Studios.